Fragen und Antworten

Hier findest Du eine Zusammenstellung häufig gestellter Fragen und Antworten. 
Hinweis: die Fragen und Antworten wurden zum Beginn der Projektphase 2023 verfasst. Zu diesem Zeitpunkt war die Genossenschaft noch nicht gegründet.
Du kannst alle durchsehen oder einfach nach Thema filtern/einschränken.

Thema: Genossenschaft

Ist es besser mehrere Anteile auf mich zu kaufen oder diese in z.B. meiner Familie aufzuteilen?

Das Wirtshaus wird zu einem wesentlichen Bestandteil von Hochneukirchen-Gschaidt und zu einer gemeinschaftlichen Herzensangelegenheit. Die Genossenschaftsmitglieder werden zur jährlichen Generalversammlung eingeladen und sind in dieser auch stimmberechtigt. Somit ist eine Streuung von Anteilen innerhalb einer Familie sinnvoll.

Kann ich aus der Genossenschaft wieder austreten?

Ein freiwilliger Austritt ist jederzeit möglich, die Mitgliedschaft endet dann mit Ende des nächstfolgenden Geschäftsjahres. 

Kann ich mehrerer Genossenschaftsanteile kaufen?

Jedes Mitglied hat mindestens einen Geschäftsanteil zu zeichnen. Natürlich können auch weitere Geschäftsanteile erworben werden. Der Genossenschaftsvorstand hat dem Erwerb zuzustimmen.

Kann ich meinen Anteil/meine Anteile auch wieder verkaufen?

Ein Austritt aus der Genossenschaft ist jederzeit möglich, die Anteile können auch an andere Personen übertragen werden.

Warum eine Genossenschaft und keine Verpachtung in bisheriger Form?

Die Erfahrungen mit den letzten Pächtern haben gezeigt, dass eine Verpachtung keine nachhaltige und zufriedenstellende Bewirtschaftung garantiert. Durch die Gründung einer Genossenschaft wird eine nachhaltige stabile Unternehmensstruktur geschaffen und ein kontinuierlicher und verlässlicher Betrieb des Wirtshauses gewährleistet. Das „Gemeinschaftliche“ und „Füreinander“ soll in der Gemeinde dadurch noch mehr gestärkt werden.  Die Genossenschaft pachtet das Wirtshaus von der Gemeinde und stellt das Personal ein. Sie gibt grundsätzlich die Marketinglinie, die strategische Grundausrichtung und sonstige Standards vor. 

Warum soll ich mich finanziell beteiligen, was ist meine Rendite, mein Mehrwert?

Mit dem Kauf eines oder mehrerer Anteile ist man Teil einer Gemeinschaft, die dasselbe Ziel verfolgt - nämlich dazu beizutragen, einen funktionierenden Wirtshausbetrieb als Kommunikationstreffpunkt und als Lokal für Feste und Feiern, Vereinszusammenkünften usw. zu schaffen (Selbsthilfe, Selbstverantwortung und Selbstverwaltung). Alle Anteilszeichner tragen dazu bei, dass das Leben "von der Wiege bis zur Bahre" gastronomisch in Hochneukirchen-Gschaidt begleitet werden kann. Somit profitiert jeder mit seinem Beitrag. 

Zudem bedeutet die Mitgliedschaft "Miteigentum" an der Genossenschaft und "Mitbestimmungsrecht". Jedes Genossenschaftsmitglied kann in der Generalversammlung Anträge einbringen und über Anträge abstimmen.

Was passiert mit meinem Genossenschaftsanteil, wenn ich sterbe?

Im Falle des Todes endet die Mitgliedschaft. Falls der Genossenschaftsanteil nicht in der Verlassenschaftsabhandlung eingemeldet wird, verfällt er nach drei Jahren zugunsten der Genossenschaft.

Was passiert mit meinen Anteilen wenn die Genossenschaft aufgelöst wird?

Wenn sich die Genossenschaft auflöst (z.B. durch einen gemeinsamen Beschluss) und genügend Vermögen vorhanden ist, erhält jedes Mitglied seine "Anteile" zurück. Sollte die Genossenschaft über weiteres Vermögen verfügen, wird dieses anteilige (Schlüssel nach gezeichneten Genossenschaftsanteilen) aufgeteilt.

Welches Risiko trägt ein Genossenschaftsmitglied?

Die Mitglieder sind nach Maßgabe der einschlägigen gesetzlichen Bestimmungen nachschusspflichtig, wobei die Nachschusspflicht nach dem Verbrauch des (der) gezeichneten Geschäftsanteiles (Geschäftsanteile) zum Tragen kommt und mit dem Einfachen ihres (ihrer) Geschäftsanteiles (Geschäftsanteile) beschränkt ist.
 

Wem gehört die Genossenschaft und wer trifft die Entscheidungen?

Die Genossenschaft ist die freiwillige Vereinigung aller Mitglieder, jedes Mitglied ist mit seinem Anteil Eigentümer. Der von den Mitgliedern in der Generalversammlung gewählte Vorstand ist laut Genossenschaftsvertrag umfassend leitungsbefugt. Er setzt für den laufenden Betrieb des Wirtshauses eine/n operativen Leiter/in ein, dem/der jedoch durchaus auch  gleichzeitig Gestaltungsfreiraum im Betrieb eingeräumt wird.  

Wer ist im Vorstand der Genossenschaft?

Der Vorstand wird bei der Gründungsversammlung von der Generalversammlung gewählt. Wahlvorschläge können eingebracht werden.

Wer kontrolliert die Geschäfte der Genossenschaft?

Der gewählte Vorstand wird die operativen Geschäfte regelmäßig prüfen und steuernd einwirken. Der Raiffeisen-Revisionsverband NÖ-Wien eGen mbH ist Prüforgan und bietet Sicherheit für den Vorstand und die Mitglieder, er prüft in zweijährigen Abständen. Bei der Generalversammlung ist der Revisionsbericht des Genossenschaftsverbandes den Mitgliedern zur Kenntnis zu bringen.  

Wer übernimmt die bürokratischen Angelegenheiten im Wirtshausbetrieb?

Die Aufgaben zwischen der Genossenschaft und dem Wirtshausbetrieb sind klar aufgeteilt. So übernimmt der/die Standortleiter/in des Wirtshauses alle Administrationstätigkeiten im Zusammenhang mit Einkauf, Angebote und Rechnungslegung und die Genossenschaft alle rechtlichen Aspekte, Lieferantengespräche sowie die strategische Ausrichtung des neuen Wirtshauses.

Wie alt muss ich sein um Genossenschaftsmitglied zu werden?

Die Geschäftsfähigkeit ist im ABGB geregelt. Jugendliche zwischen 14 und 18 Jahren sind beschränkt , ab 18 Jahren voll geschäftsfähig. Anteile können mit Zustimmung der Erziehungsberechtigten ab 16 gezeichnet werden.

Wie kann ich das Projekt noch unterstützen? Außer mit dem Erwerb eines Anteiles?

Um dieses Projekt umzusetzen braucht es ein solidarisches Miteinander. Die beste Unterstützung liegt darin, möglichst viele Personen von diesem Konzept zu überzeugen und sie als Genossenschaftsmitglieder zu werben.

Wie lange läuft die Frist um der Genossenschaft beizutreten?

In der ersten Phase werden so viele Absichtserklärungen für den Beitritt zur Genossenschaft bis Ostern 2023 gesammelt. Danach erfolgt - bei entsprechender Zustimmung der Bevölkerung - die Gründungsversammlung mit dem Beschluss über die Aufnahme der Mitglieder und der rechtsgültigen Unterfertigung der Beitrittserklärungen. Ein Beitritt oder ein Aufstocken der Genossenschaftsanteile ist im laufenden Betrieb möglich, über die Aufnahme und Aufstockung entscheidet der Vorstand.

Wie sieht das Stimmrecht in der Generalversammlung der Genossenschaft aus?

Jedes Mitglied hat in der Generalversammlung eine Stimme, unabhängig von der Anzahl der erworbenen Anteile.

Wie viel Anteile werden benötigt und wofür wird das Geld verwendet?

Um einen nachhaltigen und optimalen Wirtshausbetrieb führen zu können, sind Umbauarbeiten nötig. Die Gemeinde als Verpächterin wird die dem Gebäude zuzuordnenden Arbeiten finanzieren, wie Baumeister, Elektriker, Installateur und Maler. Mit den Genossenschaftsanteilen sollen die Innenumbau- und Adaptierungsarbeiten sowie die einmaligen Betriebsausgaben wie z. B. ein mobiles Kassensystem, Geschirr, Besteck, Auto und dgl. finanziert werden. Ziel ist es, dass die Gemeindebürger*innen, Vereine, Lieferanten und sonstige "Freunde" 1.666 Anteile erwerben.

Wird das Wirtshaus von der Marktgemeinde betrieben?

Die Marktgemeinde verpachtet das Wirtshaus an die Genossenschaft, die es dann als Unternehmen betreibt. Ein entsprechender Pachtzins wird an die Gemeinde entrichtet.

Zahlt die Genossenschaft eine Pacht an die Marktgemeinde?

Ja, die Genossenschaft wird das Lokal von der Gemeinde pachten und einen vom Gemeinderat festgesetzten Pachtzins entrichten.


Thema: Allgemein

Wann ist die geplante Eröffnung?

Geplante Eröffnung ist Herbst 2023!

Warum übernimmt kein/e Pächter/in das Lokal?

Es gab mehrere Gespräche mit Wirtshausinteressent/innen. Mangels wirtschaftlichem, operativem und nachhaltigem Konzept war unter diesen kein/e geeignete/r Pächter/in zu finden. Persönlich durch Gemeindevertreter angesprochene Personen hatten kein Interesse.

Was passiert mit der Wohnung die zum Wirtshaus gehört?

Die Wohnung im Obergeschoß des Wirtshauses steht dem Personal je nach Bedarf zur Verfügung.

Wer steckt hinter den Ideen und Ausarbeitungen des Konzeptes und wie viel wird dafür bezahlt?

Seit Herbst 2021 arbeitet eine Projektgruppe bestehend aus Gastronomen (Christian Hölbl, Herbert Trenker, Josef Kager), politischen Vertretern (Thomas Heissenberger, Andreas Kager, Gabriela Diewald, Christoph Dorner), Vertreterinnen aus Tourismusorganisationen (Cornelia Schuh, Elisabeth Kager) sowie aus dem Marketing (Reinhard Lackner) an dem neuen Wirtshauskonzept. Die Mitglieder der Projektgruppe arbeiten allesamt ehrenamtlich, in der ersten Phase begleitet von der Saint Elmo's Tourismusmarketing GmbH, danach eigenständig. Die Kosten für die professionelle Unterstützung durch Saint Elmo's beliefen sich auf € 33.500,-- wovon 60 % aus Leader-Mitteln gefördert wurden. Diese Begleitung wurde mit einer Stimmenthaltung im Gemeinderat beschlossen und wurde von der Gemeinde finanziert.


Thema: s'Hutwisch Betrieb

Falls das Personal nicht zu finden ist - sind beschränkte Öffnungszeiten angedacht?

Sollte nicht ausreichend Personal gefunden werden, ist auch ein eingeschränkter Wirtshausbetrieb vorstellbar. Diese Entscheidung wird nach den ersten Bewerbungsrunden getroffen.

Gibt es auch Plätze im Freien?

Der Gastgarten steht weiterhin für die Nutzung zur Verfügung. Im neuen Eingangsbereich werden einige Raucher-Stehtische aufgestellt.

Ist der Saal in Betrieb?

Der Saal wird ebenfalls umgestaltet, es wird auch ein Bereich für Kleinkinder geschaffen. Er steht selbstverständlich zur Nutzung zur Verfügung.

Kann ich eine Feier, eine Taufe, ein Begräbnis o.Ä. machen?

Die Feiern im Lebens- und Jahreskreis können wieder im Wirtshaus stattfinden, entweder im Restaurantbereich des Erdgeschoßes oder im Saal.

Können Speisen auch abgeholt werden?

Speisen können täglich mittags (Montag und Dienstag) bzw. Mittwoch bis Sonntag während der Öffnungszeiten abgeholt werden. 

Wann ist die geplante Eröffnung?

Geplante Eröffnung ist Herbst 2023!

Warum soll ich mich finanziell beteiligen, was ist meine Rendite, mein Mehrwert?

Mit dem Kauf eines oder mehrerer Anteile ist man Teil einer Gemeinschaft, die dasselbe Ziel verfolgt - nämlich dazu beizutragen, einen funktionierenden Wirtshausbetrieb als Kommunikationstreffpunkt und als Lokal für Feste und Feiern, Vereinszusammenkünften usw. zu schaffen (Selbsthilfe, Selbstverantwortung und Selbstverwaltung). Alle Anteilszeichner tragen dazu bei, dass das Leben "von der Wiege bis zur Bahre" gastronomisch in Hochneukirchen-Gschaidt begleitet werden kann. Somit profitiert jeder mit seinem Beitrag. 

Zudem bedeutet die Mitgliedschaft "Miteigentum" an der Genossenschaft und "Mitbestimmungsrecht". Jedes Genossenschaftsmitglied kann in der Generalversammlung Anträge einbringen und über Anträge abstimmen.

Warum übernimmt kein/e Pächter/in das Lokal?

Es gab mehrere Gespräche mit Wirtshausinteressent/innen. Mangels wirtschaftlichem, operativem und nachhaltigem Konzept war unter diesen kein/e geeignete/r Pächter/in zu finden. Persönlich durch Gemeindevertreter angesprochene Personen hatten kein Interesse.

Warum wird der Saal nicht in das Erdgeschoß gebaut?

Ein Umbau des Saales wurde in den Diskussionen berücksichtigt. Aus heutiger Sicht ist der finanzielle Aufwand dafür zu hoch. Der Vorstand und die Generalversammlung werden laufend über Verbesserungsmaßnahmen nachdenken und im Bereich der wirtschaftlichen Möglichkeiten Entscheidungen treffen, welche nachhaltig eine Verbesserung für den Wirtshausbetrieb sicherstellen.  

Was passiert mit der Wohnung die zum Wirtshaus gehört?

Die Wohnung im Obergeschoß des Wirtshauses steht dem Personal je nach Bedarf zur Verfügung.

Was passiert, wenn die Geldmittel über die Genossenschaftsanteile zwar aufgebracht werden können und in die Sanierung investiert werden, der laufende Betrieb dann jedoch aufgrund von Arbeitskräftemangel nicht möglich ist?

Dann werden wir - wie in allen Bereichen der Wirtschaft - die Öffnungszeiten und Serviceleistungen auf die Machbarkeit anpassen. Das kann gehen von einer Reduzierung des Serviceangebotes bis hin zur Auflösung der Genossenschaft.

Welche Art von Küche und Speisen wird angeboten?

Die Küche steht für gute traditionelle, leicht gehobene aber dennoch bodenständig raffinierte Wirtshausküche mit gut ausgewogenem Preis-Leistungsverhältnis. Es wird frisch gekocht, mit Fokus auf Nachhaltigkeit und Regionalität. Die Küche deckt auch die Anforderungen für die Verpflegung von Schulen und Kindergärten. Es wird ein regelmäßiges Mittagsangebot geben, mit klassischer österreichischer Küche.

Darüber hinaus werden sowohl „Klassiker“ geboten, auch „modern interpretiert“, die es nur im s’Hutwisch gibt und eine Kreation des lokalen Gastronomen sind. Es gibt Speisen, die dieses Lokal prägen. Die Karte ist klein gehalten, aber fein mit dem gewissen „Etwas“. Sie wechselt immer wieder und animiert zum wiederholten Besuch.

Bei den Themenwochen werden thematisch saisonal regional verfügbare Zutaten verwendet. Es werden ebenso bewusst Gerichte kreiert, die aus einer ganz anderen Region stammen - Verkostungsmenü mit mehreren Gängen oder „Family-Dining“.  Dazu werden spezielle und besondere Weine oder Biere angeboten.   

Ergänzend wird eine Jausenkarte angeboten.

Die bereits bestehenden Angebote (Mittag, Abend, Jause) werden auch zum Take-Away zur Verfügung gestellt in ökologischer Verpackung und mit einem optimalen Bestellservice.  

Bei Feierlichkeiten und Events werden unterschiedliche Zwei- bis Viergang-Menüs anlassspezifisch und individuell abgestimmt angeboten.  

Essen für Kindergärten und Schulen wird nach den Vitalküche-Kriterien des Landes (Zertifizierung) zubereitet.  

Wem gehört die Genossenschaft und wer trifft die Entscheidungen?

Die Genossenschaft ist die freiwillige Vereinigung aller Mitglieder, jedes Mitglied ist mit seinem Anteil Eigentümer. Der von den Mitgliedern in der Generalversammlung gewählte Vorstand ist laut Genossenschaftsvertrag umfassend leitungsbefugt. Er setzt für den laufenden Betrieb des Wirtshauses eine/n operativen Leiter/in ein, dem/der jedoch durchaus auch  gleichzeitig Gestaltungsfreiraum im Betrieb eingeräumt wird.  

Wer ist der Wirt und welches Personal soll im s'Hutwisch arbeiten?

In erster Linie wird das s´Hutwisch durch eine/n Gastgeber/in bzw. Standortleiter/in geführt. Diese Position wird von Mitarbeiter/innen in Service und Schank unterstützt. Darüber hinaus werden ein/e Küchenchef/in und Mitarbeiter/innen in der Küche eingestellt. Es wird Vollzeit und Teilzeitpositionen geben. Der Bewerbungsprozess läuft bereits. Die Personalsuche wird durch persönliche Kontakte, Schaltungen in einschlägigen Medien sowie neuen Medien, wie Facebook & Co sowie durch Kontakte mit Schulen erfolgen. 

Wer übernimmt die bürokratischen Angelegenheiten im Wirtshausbetrieb?

Die Aufgaben zwischen der Genossenschaft und dem Wirtshausbetrieb sind klar aufgeteilt. So übernimmt der/die Standortleiter/in des Wirtshauses alle Administrationstätigkeiten im Zusammenhang mit Einkauf, Angebote und Rechnungslegung und die Genossenschaft alle rechtlichen Aspekte, Lieferantengespräche sowie die strategische Ausrichtung des neuen Wirtshauses.

Wer zahlt die laufenden Energiekosten – Strom und Wärme? Wasser, Kanal, Müllgebühren?

Die Kosten wie Wasser, Kanal, Müllgebühren, sowie Strom- und Wärmeaufwände werden von der Genossenschaft aus dem laufenden Betrieb bezahlt.

Wie viele Arbeitsplätze werden geschaffen?

Es werden voraussichtlich fünf bis acht Arbeitsplätze geschaffen, die sich auf Küche und Service aufteilen.

Wie viele Plätze hat das Lokal?

Im Schank- sowie Restaurantbereich im Erdgeschoß wird es 45 Verabreichungsplätze geben, im Saal ca. 60. Zudem kann im Sommer der Gastgarten genutzt werden. 

Wie werden die Öffnungszeiten sein?

Öffnungszeiten: Mittwoch bis Samstag 10.00 bis 22.00 Uhr, Sonntag 9.00 bis 18.00 Uhr  
Kindergarten- und Schulessen Montag bis Freitag  
Takeaway täglich mittags bzw. während der Öffnungszeiten   

Wird auch wieder für Schule und Kindergarten gekocht?

Ab der Eröffnung wird das Essen für die Schulen und Kindergärten nach den Vitalküche-Kriterien angeboten.

Wird das Wirtshaus von der Marktgemeinde betrieben?

Die Marktgemeinde verpachtet das Wirtshaus an die Genossenschaft, die es dann als Unternehmen betreibt. Ein entsprechender Pachtzins wird an die Gemeinde entrichtet.

Wird Wert gelegt auf Regionalität? Wo wird eingekauft?

Regionalität und ökologische Nachhaltigkeit ist ein Leitziel. Es wird vorrangig mit Produkten aus der Region gekocht.   
 

Zahlt die Genossenschaft eine Pacht an die Marktgemeinde?

Ja, die Genossenschaft wird das Lokal von der Gemeinde pachten und einen vom Gemeinderat festgesetzten Pachtzins entrichten.


Thema: Neugestaltung und Umbau

Warum wird der Saal nicht in das Erdgeschoß gebaut?

Ein Umbau des Saales wurde in den Diskussionen berücksichtigt. Aus heutiger Sicht ist der finanzielle Aufwand dafür zu hoch. Der Vorstand und die Generalversammlung werden laufend über Verbesserungsmaßnahmen nachdenken und im Bereich der wirtschaftlichen Möglichkeiten Entscheidungen treffen, welche nachhaltig eine Verbesserung für den Wirtshausbetrieb sicherstellen.  

Welchen Beitrag für den Umbau leistet die Gemeinde als Verpächterin?

Bei der Verpachtung ist die Gemeinde als Gebäudeeigentümerin für die Aussenhülle des Gebäudes zuständig  und weiters dafür, das Gebäude auf den Stand der Technik zu bringen.

Wer übernimmt die bürokratischen Angelegenheiten im Wirtshausbetrieb?

Die Aufgaben zwischen der Genossenschaft und dem Wirtshausbetrieb sind klar aufgeteilt. So übernimmt der/die Standortleiter/in des Wirtshauses alle Administrationstätigkeiten im Zusammenhang mit Einkauf, Angebote und Rechnungslegung und die Genossenschaft alle rechtlichen Aspekte, Lieferantengespräche sowie die strategische Ausrichtung des neuen Wirtshauses.

Wie viel Anteile werden benötigt und wofür wird das Geld verwendet?

Um einen nachhaltigen und optimalen Wirtshausbetrieb führen zu können, sind Umbauarbeiten nötig. Die Gemeinde als Verpächterin wird die dem Gebäude zuzuordnenden Arbeiten finanzieren, wie Baumeister, Elektriker, Installateur und Maler. Mit den Genossenschaftsanteilen sollen die Innenumbau- und Adaptierungsarbeiten sowie die einmaligen Betriebsausgaben wie z. B. ein mobiles Kassensystem, Geschirr, Besteck, Auto und dgl. finanziert werden. Ziel ist es, dass die Gemeindebürger*innen, Vereine, Lieferanten und sonstige "Freunde" 1.666 Anteile erwerben.

Wie viele Plätze hat das Lokal?

Im Schank- sowie Restaurantbereich im Erdgeschoß wird es 45 Verabreichungsplätze geben, im Saal ca. 60. Zudem kann im Sommer der Gastgarten genutzt werden. 


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