Hier findest Du eine Zusammenstellung häufig gestellter Fragen und Antworten.
Hinweis: die Fragen und Antworten wurden zum Beginn der Projektphase 2023 verfasst. Zu diesem Zeitpunkt war die Genossenschaft noch nicht gegründet.
Du kannst alle durchsehen oder einfach nach Thema filtern/einschränken.
Das Wirtshaus wird zu einem wesentlichen Bestandteil von Hochneukirchen-Gschaidt und zu einer gemeinschaftlichen Herzensangelegenheit. Die Genossenschaftsmitglieder werden zur jährlichen Generalversammlung eingeladen und sind in dieser auch stimmberechtigt. Somit ist eine Streuung von Anteilen innerhalb einer Familie sinnvoll.
Ein freiwilliger Austritt ist jederzeit möglich, die Mitgliedschaft endet dann mit Ende des nächstfolgenden Geschäftsjahres.
Jedes Mitglied hat mindestens einen Geschäftsanteil zu zeichnen. Natürlich können auch weitere Geschäftsanteile erworben werden. Der Genossenschaftsvorstand hat dem Erwerb zuzustimmen.
Ein Austritt aus der Genossenschaft ist jederzeit möglich, die Anteile können auch an andere Personen übertragen werden.
Die Erfahrungen mit den letzten Pächtern haben gezeigt, dass eine Verpachtung keine nachhaltige und zufriedenstellende Bewirtschaftung garantiert. Durch die Gründung einer Genossenschaft wird eine nachhaltige stabile Unternehmensstruktur geschaffen und ein kontinuierlicher und verlässlicher Betrieb des Wirtshauses gewährleistet. Das „Gemeinschaftliche“ und „Füreinander“ soll in der Gemeinde dadurch noch mehr gestärkt werden. Die Genossenschaft pachtet das Wirtshaus von der Gemeinde und stellt das Personal ein. Sie gibt grundsätzlich die Marketinglinie, die strategische Grundausrichtung und sonstige Standards vor.
Mit dem Kauf eines oder mehrerer Anteile ist man Teil einer Gemeinschaft, die dasselbe Ziel verfolgt - nämlich dazu beizutragen, einen funktionierenden Wirtshausbetrieb als Kommunikationstreffpunkt und als Lokal für Feste und Feiern, Vereinszusammenkünften usw. zu schaffen (Selbsthilfe, Selbstverantwortung und Selbstverwaltung). Alle Anteilszeichner tragen dazu bei, dass das Leben "von der Wiege bis zur Bahre" gastronomisch in Hochneukirchen-Gschaidt begleitet werden kann. Somit profitiert jeder mit seinem Beitrag.
Zudem bedeutet die Mitgliedschaft "Miteigentum" an der Genossenschaft und "Mitbestimmungsrecht". Jedes Genossenschaftsmitglied kann in der Generalversammlung Anträge einbringen und über Anträge abstimmen.
Im Falle des Todes endet die Mitgliedschaft. Falls der Genossenschaftsanteil nicht in der Verlassenschaftsabhandlung eingemeldet wird, verfällt er nach drei Jahren zugunsten der Genossenschaft.
Wenn sich die Genossenschaft auflöst (z.B. durch einen gemeinsamen Beschluss) und genügend Vermögen vorhanden ist, erhält jedes Mitglied seine "Anteile" zurück. Sollte die Genossenschaft über weiteres Vermögen verfügen, wird dieses anteilige (Schlüssel nach gezeichneten Genossenschaftsanteilen) aufgeteilt.
Die Mitglieder sind nach Maßgabe der einschlägigen gesetzlichen Bestimmungen nachschusspflichtig, wobei die Nachschusspflicht nach dem Verbrauch des (der) gezeichneten Geschäftsanteiles (Geschäftsanteile) zum Tragen kommt und mit dem Einfachen ihres (ihrer) Geschäftsanteiles (Geschäftsanteile) beschränkt ist.
Die Genossenschaft ist die freiwillige Vereinigung aller Mitglieder, jedes Mitglied ist mit seinem Anteil Eigentümer. Der von den Mitgliedern in der Generalversammlung gewählte Vorstand ist laut Genossenschaftsvertrag umfassend leitungsbefugt. Er setzt für den laufenden Betrieb des Wirtshauses eine/n operativen Leiter/in ein, dem/der jedoch durchaus auch gleichzeitig Gestaltungsfreiraum im Betrieb eingeräumt wird.
Der Vorstand wird bei der Gründungsversammlung von der Generalversammlung gewählt. Wahlvorschläge können eingebracht werden.
Der gewählte Vorstand wird die operativen Geschäfte regelmäßig prüfen und steuernd einwirken. Der Raiffeisen-Revisionsverband NÖ-Wien eGen mbH ist Prüforgan und bietet Sicherheit für den Vorstand und die Mitglieder, er prüft in zweijährigen Abständen. Bei der Generalversammlung ist der Revisionsbericht des Genossenschaftsverbandes den Mitgliedern zur Kenntnis zu bringen.
Die Aufgaben zwischen der Genossenschaft und dem Wirtshausbetrieb sind klar aufgeteilt. So übernimmt der/die Standortleiter/in des Wirtshauses alle Administrationstätigkeiten im Zusammenhang mit Einkauf, Angebote und Rechnungslegung und die Genossenschaft alle rechtlichen Aspekte, Lieferantengespräche sowie die strategische Ausrichtung des neuen Wirtshauses.
Die Geschäftsfähigkeit ist im ABGB geregelt. Jugendliche zwischen 14 und 18 Jahren sind beschränkt , ab 18 Jahren voll geschäftsfähig. Anteile können mit Zustimmung der Erziehungsberechtigten ab 16 gezeichnet werden.
Um dieses Projekt umzusetzen braucht es ein solidarisches Miteinander. Die beste Unterstützung liegt darin, möglichst viele Personen von diesem Konzept zu überzeugen und sie als Genossenschaftsmitglieder zu werben.
In der ersten Phase werden so viele Absichtserklärungen für den Beitritt zur Genossenschaft bis Ostern 2023 gesammelt. Danach erfolgt - bei entsprechender Zustimmung der Bevölkerung - die Gründungsversammlung mit dem Beschluss über die Aufnahme der Mitglieder und der rechtsgültigen Unterfertigung der Beitrittserklärungen. Ein Beitritt oder ein Aufstocken der Genossenschaftsanteile ist im laufenden Betrieb möglich, über die Aufnahme und Aufstockung entscheidet der Vorstand.
Jedes Mitglied hat in der Generalversammlung eine Stimme, unabhängig von der Anzahl der erworbenen Anteile.
Um einen nachhaltigen und optimalen Wirtshausbetrieb führen zu können, sind Umbauarbeiten nötig. Die Gemeinde als Verpächterin wird die dem Gebäude zuzuordnenden Arbeiten finanzieren, wie Baumeister, Elektriker, Installateur und Maler. Mit den Genossenschaftsanteilen sollen die Innenumbau- und Adaptierungsarbeiten sowie die einmaligen Betriebsausgaben wie z. B. ein mobiles Kassensystem, Geschirr, Besteck, Auto und dgl. finanziert werden. Ziel ist es, dass die Gemeindebürger*innen, Vereine, Lieferanten und sonstige "Freunde" 1.666 Anteile erwerben.
Die Marktgemeinde verpachtet das Wirtshaus an die Genossenschaft, die es dann als Unternehmen betreibt. Ein entsprechender Pachtzins wird an die Gemeinde entrichtet.
Ja, die Genossenschaft wird das Lokal von der Gemeinde pachten und einen vom Gemeinderat festgesetzten Pachtzins entrichten.
Geplante Eröffnung ist Herbst 2023!
Es gab mehrere Gespräche mit Wirtshausinteressent/innen. Mangels wirtschaftlichem, operativem und nachhaltigem Konzept war unter diesen kein/e geeignete/r Pächter/in zu finden. Persönlich durch Gemeindevertreter angesprochene Personen hatten kein Interesse.
Die Wohnung im Obergeschoß des Wirtshauses steht dem Personal je nach Bedarf zur Verfügung.
Seit Herbst 2021 arbeitet eine Projektgruppe bestehend aus Gastronomen (Christian Hölbl, Herbert Trenker, Josef Kager), politischen Vertretern (Thomas Heissenberger, Andreas Kager, Gabriela Diewald, Christoph Dorner), Vertreterinnen aus Tourismusorganisationen (Cornelia Schuh, Elisabeth Kager) sowie aus dem Marketing (Reinhard Lackner) an dem neuen Wirtshauskonzept. Die Mitglieder der Projektgruppe arbeiten allesamt ehrenamtlich, in der ersten Phase begleitet von der Saint Elmo's Tourismusmarketing GmbH, danach eigenständig. Die Kosten für die professionelle Unterstützung durch Saint Elmo's beliefen sich auf € 33.500,-- wovon 60 % aus Leader-Mitteln gefördert wurden. Diese Begleitung wurde mit einer Stimmenthaltung im Gemeinderat beschlossen und wurde von der Gemeinde finanziert.
Sollte nicht ausreichend Personal gefunden werden, ist auch ein eingeschränkter Wirtshausbetrieb vorstellbar. Diese Entscheidung wird nach den ersten Bewerbungsrunden getroffen.
Der Gastgarten steht weiterhin für die Nutzung zur Verfügung. Im neuen Eingangsbereich werden einige Raucher-Stehtische aufgestellt.
Der Saal wird ebenfalls umgestaltet, es wird auch ein Bereich für Kleinkinder geschaffen. Er steht selbstverständlich zur Nutzung zur Verfügung.
Die Feiern im Lebens- und Jahreskreis können wieder im Wirtshaus stattfinden, entweder im Restaurantbereich des Erdgeschoßes oder im Saal.
Speisen können täglich mittags (Montag und Dienstag) bzw. Mittwoch bis Sonntag während der Öffnungszeiten abgeholt werden.
Geplante Eröffnung ist Herbst 2023!
Mit dem Kauf eines oder mehrerer Anteile ist man Teil einer Gemeinschaft, die dasselbe Ziel verfolgt - nämlich dazu beizutragen, einen funktionierenden Wirtshausbetrieb als Kommunikationstreffpunkt und als Lokal für Feste und Feiern, Vereinszusammenkünften usw. zu schaffen (Selbsthilfe, Selbstverantwortung und Selbstverwaltung). Alle Anteilszeichner tragen dazu bei, dass das Leben "von der Wiege bis zur Bahre" gastronomisch in Hochneukirchen-Gschaidt begleitet werden kann. Somit profitiert jeder mit seinem Beitrag.
Zudem bedeutet die Mitgliedschaft "Miteigentum" an der Genossenschaft und "Mitbestimmungsrecht". Jedes Genossenschaftsmitglied kann in der Generalversammlung Anträge einbringen und über Anträge abstimmen.
Es gab mehrere Gespräche mit Wirtshausinteressent/innen. Mangels wirtschaftlichem, operativem und nachhaltigem Konzept war unter diesen kein/e geeignete/r Pächter/in zu finden. Persönlich durch Gemeindevertreter angesprochene Personen hatten kein Interesse.
Ein Umbau des Saales wurde in den Diskussionen berücksichtigt. Aus heutiger Sicht ist der finanzielle Aufwand dafür zu hoch. Der Vorstand und die Generalversammlung werden laufend über Verbesserungsmaßnahmen nachdenken und im Bereich der wirtschaftlichen Möglichkeiten Entscheidungen treffen, welche nachhaltig eine Verbesserung für den Wirtshausbetrieb sicherstellen.
Die Wohnung im Obergeschoß des Wirtshauses steht dem Personal je nach Bedarf zur Verfügung.
Dann werden wir - wie in allen Bereichen der Wirtschaft - die Öffnungszeiten und Serviceleistungen auf die Machbarkeit anpassen. Das kann gehen von einer Reduzierung des Serviceangebotes bis hin zur Auflösung der Genossenschaft.
Die Küche steht für gute traditionelle, leicht gehobene aber dennoch bodenständig raffinierte Wirtshausküche mit gut ausgewogenem Preis-Leistungsverhältnis. Es wird frisch gekocht, mit Fokus auf Nachhaltigkeit und Regionalität. Die Küche deckt auch die Anforderungen für die Verpflegung von Schulen und Kindergärten. Es wird ein regelmäßiges Mittagsangebot geben, mit klassischer österreichischer Küche.
Darüber hinaus werden sowohl „Klassiker“ geboten, auch „modern interpretiert“, die es nur im s’Hutwisch gibt und eine Kreation des lokalen Gastronomen sind. Es gibt Speisen, die dieses Lokal prägen. Die Karte ist klein gehalten, aber fein mit dem gewissen „Etwas“. Sie wechselt immer wieder und animiert zum wiederholten Besuch.
Bei den Themenwochen werden thematisch saisonal regional verfügbare Zutaten verwendet. Es werden ebenso bewusst Gerichte kreiert, die aus einer ganz anderen Region stammen - Verkostungsmenü mit mehreren Gängen oder „Family-Dining“. Dazu werden spezielle und besondere Weine oder Biere angeboten.
Ergänzend wird eine Jausenkarte angeboten.
Die bereits bestehenden Angebote (Mittag, Abend, Jause) werden auch zum Take-Away zur Verfügung gestellt in ökologischer Verpackung und mit einem optimalen Bestellservice.
Bei Feierlichkeiten und Events werden unterschiedliche Zwei- bis Viergang-Menüs anlassspezifisch und individuell abgestimmt angeboten.
Essen für Kindergärten und Schulen wird nach den Vitalküche-Kriterien des Landes (Zertifizierung) zubereitet.
Die Genossenschaft ist die freiwillige Vereinigung aller Mitglieder, jedes Mitglied ist mit seinem Anteil Eigentümer. Der von den Mitgliedern in der Generalversammlung gewählte Vorstand ist laut Genossenschaftsvertrag umfassend leitungsbefugt. Er setzt für den laufenden Betrieb des Wirtshauses eine/n operativen Leiter/in ein, dem/der jedoch durchaus auch gleichzeitig Gestaltungsfreiraum im Betrieb eingeräumt wird.
In erster Linie wird das s´Hutwisch durch eine/n Gastgeber/in bzw. Standortleiter/in geführt. Diese Position wird von Mitarbeiter/innen in Service und Schank unterstützt. Darüber hinaus werden ein/e Küchenchef/in und Mitarbeiter/innen in der Küche eingestellt. Es wird Vollzeit und Teilzeitpositionen geben. Der Bewerbungsprozess läuft bereits. Die Personalsuche wird durch persönliche Kontakte, Schaltungen in einschlägigen Medien sowie neuen Medien, wie Facebook & Co sowie durch Kontakte mit Schulen erfolgen.
Die Aufgaben zwischen der Genossenschaft und dem Wirtshausbetrieb sind klar aufgeteilt. So übernimmt der/die Standortleiter/in des Wirtshauses alle Administrationstätigkeiten im Zusammenhang mit Einkauf, Angebote und Rechnungslegung und die Genossenschaft alle rechtlichen Aspekte, Lieferantengespräche sowie die strategische Ausrichtung des neuen Wirtshauses.
Die Kosten wie Wasser, Kanal, Müllgebühren, sowie Strom- und Wärmeaufwände werden von der Genossenschaft aus dem laufenden Betrieb bezahlt.
Es werden voraussichtlich fünf bis acht Arbeitsplätze geschaffen, die sich auf Küche und Service aufteilen.
Im Schank- sowie Restaurantbereich im Erdgeschoß wird es 45 Verabreichungsplätze geben, im Saal ca. 60. Zudem kann im Sommer der Gastgarten genutzt werden.
Öffnungszeiten: Mittwoch bis Samstag 10.00 bis 22.00 Uhr, Sonntag 9.00 bis 18.00 Uhr
Kindergarten- und Schulessen Montag bis Freitag
Takeaway täglich mittags bzw. während der Öffnungszeiten
Ab der Eröffnung wird das Essen für die Schulen und Kindergärten nach den Vitalküche-Kriterien angeboten.
Die Marktgemeinde verpachtet das Wirtshaus an die Genossenschaft, die es dann als Unternehmen betreibt. Ein entsprechender Pachtzins wird an die Gemeinde entrichtet.
Regionalität und ökologische Nachhaltigkeit ist ein Leitziel. Es wird vorrangig mit Produkten aus der Region gekocht.
Ja, die Genossenschaft wird das Lokal von der Gemeinde pachten und einen vom Gemeinderat festgesetzten Pachtzins entrichten.
Ein Umbau des Saales wurde in den Diskussionen berücksichtigt. Aus heutiger Sicht ist der finanzielle Aufwand dafür zu hoch. Der Vorstand und die Generalversammlung werden laufend über Verbesserungsmaßnahmen nachdenken und im Bereich der wirtschaftlichen Möglichkeiten Entscheidungen treffen, welche nachhaltig eine Verbesserung für den Wirtshausbetrieb sicherstellen.
Bei der Verpachtung ist die Gemeinde als Gebäudeeigentümerin für die Aussenhülle des Gebäudes zuständig und weiters dafür, das Gebäude auf den Stand der Technik zu bringen.
Die Aufgaben zwischen der Genossenschaft und dem Wirtshausbetrieb sind klar aufgeteilt. So übernimmt der/die Standortleiter/in des Wirtshauses alle Administrationstätigkeiten im Zusammenhang mit Einkauf, Angebote und Rechnungslegung und die Genossenschaft alle rechtlichen Aspekte, Lieferantengespräche sowie die strategische Ausrichtung des neuen Wirtshauses.
Um einen nachhaltigen und optimalen Wirtshausbetrieb führen zu können, sind Umbauarbeiten nötig. Die Gemeinde als Verpächterin wird die dem Gebäude zuzuordnenden Arbeiten finanzieren, wie Baumeister, Elektriker, Installateur und Maler. Mit den Genossenschaftsanteilen sollen die Innenumbau- und Adaptierungsarbeiten sowie die einmaligen Betriebsausgaben wie z. B. ein mobiles Kassensystem, Geschirr, Besteck, Auto und dgl. finanziert werden. Ziel ist es, dass die Gemeindebürger*innen, Vereine, Lieferanten und sonstige "Freunde" 1.666 Anteile erwerben.
Im Schank- sowie Restaurantbereich im Erdgeschoß wird es 45 Verabreichungsplätze geben, im Saal ca. 60. Zudem kann im Sommer der Gastgarten genutzt werden.
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